05 Apr Information zur Corona Schutzverordnung
Seit dem 03.04.2022 gilt in BW keine Maskenpflicht mehr im Bereich der Physiotherapie. Zum Schutz aller gibt es in unserer Praxis für die Behandlung in unseren Umkleiden und in den Behandlungskabinen eine FFP 2 Maskenpflicht. Trainierenden (Abo, TRena, gerätegestützte KG) ist es freigestellt eine Maske zu tragen, solange die Abstände von 1,5 Meter eingehalten werden.
Als medizinische Einrichtung empfehlen wir Ihnen zumindest eine OP-Maske zum Training zu tragen, es dient der eigenen Sicherheit und der Ihrer Mitmenschen.
Bei Nichteinhaltung der Regeln halten wir uns vor, dass Hausrecht entsprechend anzupassen und eine allgemeine Maskenpflicht einzuführen.
Wir befinden uns weiterhin in einer kritischen Lage und sehen diese Maßnahmen als Übergangszeit. Dank der Impfungen ist die Hospitalisierungsrate gering, allerdings bleibt das Virus ansteckend und gefährlich. Bitte achten Sie deswegen nicht nur auf sich, sondern auch auf Ihre Mitmenschen.
Ihr Team von MOVIN
*Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der aktuellen Hinweise und Regeln.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Regeln auch kontrollieren werden!